Tourismus Verein Templin e.V
Ein starker Verein durch Ihre Mitgliedschaft!
Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt Templin und das Gebiet der westlichen Uckermark. Deshalb müssen alle Akteure an einer nachhaltigen existenziellen Sicherung, durch Stärkung und Weiterentwicklung des Tourismus interessiert sein. Das Miteinander aller unter Einbeziehung der Bürger, des Gastgewerbes, des Beherbergungssektors, des Einzelhandels, der nachgeordneten Betriebe der heimischen Wirtschaft und des Handwerkes, also aller, die direkt oder indirekt am und durch das touristische Geschehen wirtschaftlich eingebunden sind, ist die eigentliche Herausforderung.
Hierfür benötigt der Verein eine starke und intensive Unterstützung. Deshalb freuen wir uns, auch Sie als neues Mitglied gewinnen zu können.
Aufgaben und Ziele des Vereins
- Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Tourismus, des Kur- und Bäderwesens, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens und des Kulturgutes im Vereinsgebiet.
- Der Verein schafft durch die enge Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern die günstigen Voraussetzungen für die Förderung des Tourismus und die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Stadt und der Region.
- Der Verein verfolgt dieses Ziel durch Koordination von Maßnahmen seiner Mitglieder mit allen im Vereinsgebiet tätigen Einrichtungen und Organisationen, die die Vereinsziele unterstützen.
- Der Verein kooperiert mit Organisationen innerhalb des Vereinsgebietes und arbeitet eng mit benachbarten Vereinen, dem Tourismusverband Uckermark und dem Landestourismusverband Brandenburg zusammen.
- Der Verein wahrt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Behörden und Institutionen. Er berät Behörden und andere Organisationen bei tourismusbetreffenden Maßnahmen und Entscheidungen und übernimmt Aufgaben, die die Tourismusentwicklung fördern.
Zu den Aufgaben des Vereins gehören:
- das Innen- und Außenmarketing, die Betreuung und Beratung seiner Mitglieder
- die Qualitätssicherung der Angebote und fachliche Fortbildung der touristischen Leistungsträger. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Finanzielle Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, begünstigt werden.